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   BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77   

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https://dejure.org/1980,12156
BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77 (https://dejure.org/1980,12156)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - I ZR 65/77 (https://dejure.org/1980,12156)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - I ZR 65/77 (https://dejure.org/1980,12156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Mitbewerbers durch den Handelnden - Wettbewerbsverstoß durch wahrheitsgemäße geschäftsschädigende Äußerung wegen der herabsetzenden Darstellungsweise - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77
    Es genügt die Feststellung, daß der Handelnde fremden Wettbewerb zum Nachteil eines Mitbewerbers fördert (BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77
    Soweit es sich um die Wiederholungsgefahr handelt, ist von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Satz auszugehen, daß bei Wettbewerbsverstößen eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGHZ 14, 163, 171 - Constanze II).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77
    Das gilt auch für Presseveröffentlichungen, wenn - wie hier - nach dem Inhalt des behandelten Fragenkomplexes anzunehmen ist, daß mit der einmaligen Veröffentlichung die Erörterung noch nicht abgeschlossen ist (BGHZ 31, 318, 319 [BGH 22.12.1959 - VI ZR 175/58] - Alte Herren; BGH NJW 1966, 647, 649 [BGH 11.01.1966 - VI ZR 221/63] - Reichstagsbrand).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77
    Im Wettbewerb ist, weil es guten Sitten widerspricht, den Wettbewerb mit herabsetzenden Äußerungen über die Mitbewerber zu führen, eine solche Äußerung nur zulässig, wenn der Wettbewerber einen hinreichenden Anlaß dazu hat und sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält (vgl. BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel).
  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 221/63

    Einschränkungen des Ehrenschutzes bei Darstellung eines Ereignisses von

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - I ZR 65/77
    Das gilt auch für Presseveröffentlichungen, wenn - wie hier - nach dem Inhalt des behandelten Fragenkomplexes anzunehmen ist, daß mit der einmaligen Veröffentlichung die Erörterung noch nicht abgeschlossen ist (BGHZ 31, 318, 319 [BGH 22.12.1959 - VI ZR 175/58] - Alte Herren; BGH NJW 1966, 647, 649 [BGH 11.01.1966 - VI ZR 221/63] - Reichstagsbrand).
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